Der private Kaufvertrag in Spanien – was zwischen Kaufzusage und Notartermin passiert

Viele Käufer glauben, dass der eigentliche Immobilienkauf erst beim Notartermin stattfindet.

Tatsächlich werden die wichtigsten Vereinbarungen jedoch bereits vorher im privaten Kaufvertrag festgehalten. Zu diesem Zeitpunkt sind sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis einig und die wesentlichen Objektunterlagen wurden geprüft.

Der private Kaufvertrag bildet die Grundlage für die spätere notarielle Beurkundung und schafft für beide Parteien Rechtssicherheit.

Was passiert nach der Kaufzusage?

Sobald Käufer und Verkäufer sich über den Kaufpreis und die Verkaufsbedingungen geeinigt haben, erstellen wir bei Villas Azahar den privaten Kaufvertrag. Anders als viele Käufer vermuten, handelt es sich dabei nicht um ein Standardformular, sondern um einen individuell erstellten Vertrag, der auf die jeweilige Immobilie und die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen abgestimmt wird.

Welche Informationen enthält der Kaufvertrag?

Ein privater Kaufvertrag enthält üblicherweise unter anderem:

  • vollständige Personalien von Käufer und Verkäufer
  • Grundbuchdaten der Immobilie
  • Katasterreferenz
  • eine genaue Beschreibung des Kaufgegenstandes
  • vereinbarten Kaufpreis
  • Höhe der Anzahlung (Arras)
  • Bankverbindung für die Anzahlung
  • Termin oder Frist für die notarielle Beurkundung
  • Zahlungsweise des Restkaufpreises
  • Übergabe von Besitz und Schlüsseln
  • Verteilung von Steuern und Nebenkosten
  • Regelungen für den Fall einer Nichterfüllung
  • Gerichtsstand

Darüber hinaus werden besondere Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer festgehalten, sofern diese Bestandteil der Vereinbarung sind.

Die Anzahlung – mehr als nur eine Reservierung

In Spanien wird üblicherweise eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises vereinbart. Viele Käufer betrachten diese Zahlung als reine Reservierung. Tatsächlich hat sie jedoch eine wesentlich größere Bedeutung.

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages verpflichten sich beide Parteien zur Durchführung des vereinbarten Verkaufs.

Tritt der Käufer ohne rechtlich anerkannten Grund vom Vertrag zurück, verliert er normalerweise die geleistete Anzahlung.

Kommt dagegen der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nach, muss er die erhaltene Anzahlung zurückzahlen und zusätzlich den gleichen Betrag als pauschalierten Schadenersatz an den Käufer zahlen.

Welche Unterlagen fügen wir dem Kaufvertrag bei?

Damit Käufer und Verkäufer sämtliche wesentlichen Informationen nachvollziehen können, fügen wir unseren privaten Kaufverträgen normalerweise verschiedene Anlagen bei. Dazu gehören insbesondere:

  • aktuelle Nota Simple (Grundbuchauszug)
  • aktuelle Katasterunterlagen
  • gegebenenfalls Aufstellungen von Gegenständen, die ausdrücklich nicht mitverkauft werden

Gerade bei möblierten Immobilien sorgt dies häufig für Klarheit und verhindert spätere Diskussionen darüber, welche Gegenstände Bestandteil des Kaufpreises sind.

Wer zahlt welche Kosten?

Auch die Verteilung der Kosten wird bereits im privaten Kaufvertrag geregelt. Dazu gehören unter anderem Notarkosten, Registerkosten, Steuern, Plusvalía, Grundsteuer, Gemeinschaftskosten oder weitere mit dem Verkauf verbundene Ausgaben. Dadurch wissen Käufer und Verkäufer bereits vor dem Notartermin, welche finanziellen Verpflichtungen sie übernehmen.

Muss man persönlich zum Notartermin erscheinen?

Nicht unbedingt. Viele unserer internationalen Kunden leben dauerhaft in Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden oder anderen europäischen Ländern. Aus diesem Grund erteilen uns viele Käufer und Verkäufer eine notarielle Vollmacht, damit Villas Azahar Inmobiliaria sie beim Notartermin vertreten kann. Dadurch kann die notarielle Beurkundung auch dann durchgeführt werden, wenn eine Partei am Tag des Termins nicht persönlich in Spanien anwesend sein kann.

Kaufverträge in der Sprache von Käufer und Verkäufer

Missverständnisse entstehen häufig dann, wenn Vertragsinhalte nicht vollständig verstanden werden. Deshalb erstellen wir unsere privaten Kaufverträge in den jeweiligen Sprachen von Käufer und Verkäufer. Dadurch können beide Parteien sämtliche Vereinbarungen vor der Unterzeichnung nachvollziehen und offene Fragen rechtzeitig klären.

Fazit

Der private Kaufvertrag ist einer der wichtigsten Schritte beim Immobilienkauf in Spanien. Er regelt nicht nur Kaufpreis und Anzahlung, sondern auch die Rechte und Pflichten beider Parteien, die Kostenverteilung, die Übergabe der Immobilie und zahlreiche weitere Details der Transaktion. Eine sorgfältige Vorbereitung schafft Transparenz und sorgt dafür, dass Käufer und Verkäufer dem Notartermin mit einem guten Gefühl entgegenblicken können.

Per WhatsApp kontaktieren E-Mail senden